Amtliche Fahrerlaubnis für See-Gewässer
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.
- Besitz eines gültigen Kraftfahrzeugführerscheins, ersatzweise pol. Führungszeugnis.
- vollendetes 16. Lebensjahr,
- ärztliches Zeugnis bezüglich Tauglichkeit,
- Theoretische Prüfung in:
- Seeschifffahrtsrecht,
- Sicherheitsrichtlinien,
- Seemannschaft und Nautik,
- Wetterkunde und Fahrzeugführung.
- Praktische Prüfung in:
- Fahren nach Kompass,
- Rettungsmanöver,
- An- und Ablegen an und von Stegen und Bojen.